Eine einfache Möglichkeit zur Stromgewinnung aus Sonnenenergie.

Die Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie ist nicht nur in großen Industrieanlagen oder mit einer Solaranlage auf dem Dach möglich. Auch im Kleinen kann Strom gewonnen werden, z.B. mit Balkonkraftwerken, die immer beliebter bei Eigentümern und Mietern werden.

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Anlage aus Photovoltaikmodulen. Im Gegensatz zu klassischen Photovoltaikanlagen werden Balkonkraftwerke in der Regel aufgestellt und können bis zu 600 W erzeugen. Die Solarmodule werden entweder zur Sonne ausgerichtet aufgestellt oder an Balkonbrüstungen befestigt. Ein Wechselrichter wandelt den gewonnenen Gleichstrom in Wechselstrom um, der dann in das interne Stromnetz eingespeist wird.

Einige Bundesländer und Kommunen fördern die Installation von Balkonkraftwerken, was zu Fragen führt, unter welchen Voraussetzungen Eigentümer ein solches Kraftwerk aufstellen dürfen und welche Bedingungen zu beachten sind.

Wenn ein Eigentümer die Errichtung eines Balkonkraftwerkes beantragt, sind im Wesentlichen zwei Aufstellungsorte möglich: Die Außenseite der Balkonbrüstung oder der Balkon, die Terrasse oder die Dachterrasse. Die Entscheidung über die Gestattung einer solchen Anlage muss von den Eigentümern mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen werden. Eine Veränderungssperre nach § 20 Abs. 4 WEG wird der Anbringung oder Aufstellung von Balkonkraftwerken nur in Ausnahmefällen entgegenstehen.

Es ist zu beachten, dass die Anbringung an der Brüstung zu einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums führt. Wird die Anlage im Bereich des Sondereigentums aufgestellt, benötigt der Eigentümer in der Regel auch einen Gestattungsbeschluss. Die optische Veränderung und die Anschlussmöglichkeiten an das Stromnetz können zu einer Benachteiligung der anderen Eigentümer führen, was bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden muss.