Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) stellt auf seiner Internetseite ein interaktives Tool bereit, das die unterschiedlichen Fälle abbildet: Zum Online-Tool des BMWK https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Module/entscheidungsfinder-gas-abschlag-dezember/entscheidungsfinder.html zur Dezember-Soforthilfe. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften, die Gas oder Fernwärme beziehen, können die Entlastung in Anspruch nehmen. Sie müssen diese im Zuge der Jahresabrechnung 2022 an die Wohnungseigentümer weitergeben.